Nds. FG · 13.11.20233 K 11195/21
Mode-Kleidung keine Betriebsausgabe
Aufwendungen einer Mode-Influencerin für bürgerliche Kleidung und Accessoires sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar — unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
FG Köln · 22.09.202112 K 1016/19
Vergleichbarer Fall zu Mode-Ausgaben
Auch das FG Köln versagte einer Bloggerin den Betriebsausgabenabzug für privat nutzbare Kleidung — beide Entscheidungen bilden mittlerweile eine gefestigte Linie der Finanzgerichte.
BFH · 16.03.2022VIII R 33/18
Nur „typische Berufskleidung" abzugsfähig
Kleidung ist nur dann als Betriebsausgabe abziehbar, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die nicht auch privat getragen werden kann — der Grundsatz gilt unverändert auch für Content Creator.
BFH · 24.08.2022XI R 3/22
Vorsteuerabzugsverbot bei Mode-Anschaffungen
Greift das ertragsteuerliche Abzugsverbot für Kleidung, entfällt nach § 15 Abs. 1a UStG auch der Vorsteuerabzug — ob dies europarechtskonform ist, hat der BFH mangels Entscheidungserheblichkeit bislang offengelassen.
BFH, Großer Senat · 21.09.2009GrS 1/06
Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten
Reisen mit privatem und betrieblichem Anteil sind grundsätzlich aufzuteilen — für Reise-Influencer:innen die zentrale Weichenstellung zwischen privater Reise und abziehbarer Content-Produktion.
BFH · 12.06.2019X R 20/17
Kommerzialisierte Namensrechte
Die ertragsteuerliche Behandlung eigener Namensrechte, die ein Influencer wirtschaftlich verwertet, wurde vom BFH grundlegend geklärt — Basis für die spätere Verwaltungsauffassung zu Influencer-Einkünften.
FinMin Schleswig-Holstein · 02.07.2024Erlass VI 3010 – S 2240 – 190
Ertragsteuerliche Behandlung von Influencern
Der Erlass stellt klar: Influencer:innen erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte aus Werbung und Produktplatzierung; nur bei künstlerischer oder schriftstellerischer Eigenleistung kommt Freiberuflichkeit in Betracht — Sachzuwendungen zählen stets zu den Betriebseinnahmen.
BMF · 30.07.2020FAQ „Ich bin Influencer"
Bundeseinheitliche Erstklarstellung
Mit diesem FAQ äußerte sich die Finanzverwaltung erstmals bundeseinheitlich zur Besteuerung von Influencer-Einkünften — Ausgangspunkt aller seither ergangenen Länder-Erlasse.