Für Creator

Sachzuwendungen, Kooperationen, Vorsteuer.

Content Creator und Influencer:innen stehen seit Jahren im Fokus der Finanzverwaltung. Produktproben, Reisen und Kooperationsgelder sind steuerlich Betriebseinnahmen — die Abgrenzung zu privaten Ausgaben entscheidet über jede Betriebsprüfung.

Typische Themen

Wo Creator besonders genau dokumentieren sollten.

Sachzuwendungen & Kooperationen

Produkte, Reisen und Einladungen sind Betriebseinnahmen zum gemeinen Wert — auch ohne Geldfluss.

Gewerbliche vs. freiberufliche Einkünfte

Werbung ist gewerblich, journalistische oder künstlerische Eigenleistung kann freiberuflich sein.

Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 gilt: bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr bleibt die Regelung anwendbar. Sachzuwendungen zählen mit.

Sonderkonstellationen im deutschen Recht

Aktuelle Rechtsprechung für Creator.

Nds. FG · 13.11.20233 K 11195/21

Mode-Kleidung keine Betriebsausgabe

Aufwendungen einer Mode-Influencerin für bürgerliche Kleidung und Accessoires sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar — unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

FG Köln · 22.09.202112 K 1016/19

Vergleichbarer Fall zu Mode-Ausgaben

Auch das FG Köln versagte einer Bloggerin den Betriebsausgabenabzug für privat nutzbare Kleidung — beide Entscheidungen bilden mittlerweile eine gefestigte Linie der Finanzgerichte.

BFH · 16.03.2022VIII R 33/18

Nur „typische Berufskleidung" abzugsfähig

Kleidung ist nur dann als Betriebsausgabe abziehbar, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die nicht auch privat getragen werden kann — der Grundsatz gilt unverändert auch für Content Creator.

BFH · 24.08.2022XI R 3/22

Vorsteuerabzugsverbot bei Mode-Anschaffungen

Greift das ertragsteuerliche Abzugsverbot für Kleidung, entfällt nach § 15 Abs. 1a UStG auch der Vorsteuerabzug — ob dies europarechtskonform ist, hat der BFH mangels Entscheidungserheblichkeit bislang offengelassen.

BFH, Großer Senat · 21.09.2009GrS 1/06

Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten

Reisen mit privatem und betrieblichem Anteil sind grundsätzlich aufzuteilen — für Reise-Influencer:innen die zentrale Weichenstellung zwischen privater Reise und abziehbarer Content-Produktion.

BFH · 12.06.2019X R 20/17

Kommerzialisierte Namensrechte

Die ertragsteuerliche Behandlung eigener Namensrechte, die ein Influencer wirtschaftlich verwertet, wurde vom BFH grundlegend geklärt — Basis für die spätere Verwaltungsauffassung zu Influencer-Einkünften.

FinMin Schleswig-Holstein · 02.07.2024Erlass VI 3010 – S 2240 – 190

Ertragsteuerliche Behandlung von Influencern

Der Erlass stellt klar: Influencer:innen erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte aus Werbung und Produktplatzierung; nur bei künstlerischer oder schriftstellerischer Eigenleistung kommt Freiberuflichkeit in Betracht — Sachzuwendungen zählen stets zu den Betriebseinnahmen.

BMF · 30.07.2020FAQ „Ich bin Influencer"

Bundeseinheitliche Erstklarstellung

Mit diesem FAQ äußerte sich die Finanzverwaltung erstmals bundeseinheitlich zur Besteuerung von Influencer-Einkünften — Ausgangspunkt aller seither ergangenen Länder-Erlasse.

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Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die dargestellten Inhalte ersetzen keine auf den Einzelfall bezogene Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.