Grunderwerbsteuer bei Erbauseinandersetzung
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG greift nicht für eine Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, wenn Gesellschaftsanteile innerhalb einer Erbengemeinschaft verteilt werden.
Wir fassen relevante Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, der Finanzgerichte und Schreiben der Finanzverwaltung redaktionell zusammen — nach Themenkreisen sortiert für Unternehmer:innen, Sportler:innen, Creator und Vertriebler:innen. Redaktionelle Zusammenfassung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG greift nicht für eine Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, wenn Gesellschaftsanteile innerhalb einer Erbengemeinschaft verteilt werden.
Der BFH hält die eigene Bewertungsmethode Baden-Württembergs zur Grundsteuer ab 1.1.2025 für nicht verfassungswidrig — Verfassungsbeschwerden dagegen sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Prämien aus einem Standard-Ausrüstervertrag, die allein an sportliche Ereignisse anknüpfen, sind sonstige statt gewerbliche Einkünfte — das bloße Tragen der Produkte begründet noch keine Gewerblichkeit. Gegen das Urteil läuft eine Nichtzulassungsbeschwerde (BFH X B 40/26).
Der BFH verneint die Steuerfreiheit sogenannter Konfusionsgewinne nach § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 — weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Arbeitet ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr für einen ausländischen Arbeitgeber, steht Deutschland nach dem DBA Zypern das Besteuerungsrecht zu.
Ist ein Erbe ohne eigenes Verschulden am Ende tatsächlich nicht bereichert, obwohl er den Nachlasswert zum Todestag versteuern musste, kann die Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen niedriger festgesetzt werden.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einzeln und zeitnah gesondert aufgezeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt dazu, dass der Betriebsausgabenabzug insgesamt verloren geht.
Fahrtkosten mit dem Privatwagen sind in der Regel nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen ein Firmenwagen zur Verfügung steht, bei dessen Nutzung keine eigenen Fahrtkosten entstanden wären.
Zahlungen, die ein (Insolvenz-)Schuldner wegen der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, sind keine Betriebsausgaben — sie sind weder betrieblich veranlasst noch aus dem Betriebsvermögen abgeflossen.
Der BFH legt fest: Ein Provisionsanspruch ist beim Handelsvertreter erst dann als Ertrag zu erfassen, wenn er entstanden ist. Zahlungen davor sind Provisionsvorschüsse und noch nicht gewinnwirksam.